Cardit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für Cardit der YOURLEAF GmbH. Stand: Oktober 2026 (Wallet 2.13.0).

1. Geltungsbereich & Anspruch

Wir möchten, dass möglichst alle Menschen Cardit nutzen können — unabhängig von Einschränkungen. Als Zielstandard orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA bzw. der EN 301 549, wie sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorsieht. Cardit besteht aus drei Teilen, die sich an unterschiedliche Menschen richten; wir beschreiben sie deshalb getrennt:

Die Angaben beruhen auf einer eigenen Prüfung (Durchsicht des Quelltexts, Bedienung mit Tastatur, Prüfung der Bedienhilfe-Ansicht auf Android-Geräten). Eine unabhängige Prüfung mit Screenreader-Software und automatisierten Prüfwerkzeugen steht noch aus.

2. Wallet (Browser und Apps)

Die Wallet ist teilweise barrierefrei. Umgesetzt sind u. a.:

Bekannte Einschränkungen:

3. Öffentliche Seiten (cardit.info, Hilfe, Rechtstexte)

Die öffentlichen Seiten sind weitgehend barrierefrei:

Bekannte Einschränkung: Kontraste innerhalb der Seiten (außerhalb des Seitenfußes) und die nachgebauten App-Ansichten auf „Für Gäste“ und „Für Unternehmen“ sind noch nicht vollständig auf AA-Niveau geprüft.

4. Inhaberportal und Kasse

Konto, Bestellstrecke und Kasse richten sich an Gewerbetreibende und fallen nicht unter die Pflichten des BFSG für Verbraucherdienste. Wir achten dort trotzdem auf beschriftete Felder, Kontraste und Tippflächen und prüfen sie mit; Rückmeldungen nehmen wir genauso gern entgegen.

5. Barrieren melden & Kontakt (Feedback-Mechanismus)

Ist dir eine Barriere aufgefallen oder benötigst du Inhalte in einer zugänglichen Form? Melde dich — wir helfen und bessern nach:
E-Mail: info@cardit.info · Telefon: 04407 913 6812
YOURLEAF GmbH, Zur Zugbrücke 2, 26203 Wardenburg.

Wir bemühen uns, innerhalb angemessener Frist zu antworten.

6. Durchsetzung & Marktüberwachung

Bist du mit unserer Antwort auf eine gemeldete Barriere nicht zufrieden, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit wenden. Für das BFSG ist bundesweit die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig (marktueberwachungsstelle.de). Dort kann die Einhaltung der Anforderungen überprüft werden.

7. Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder (Wallet-Fassung 2.13.0). Wir prüfen die Zugänglichkeit laufend und aktualisieren die Angaben, sobald eine der genannten Einschränkungen behoben ist. Fällt dir eine Hürde auf, schreib uns — die Rückmeldung hilft uns direkt weiter.