Cardit

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO

Zwischen dem gewerblichen Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher“) und der YOURLEAF GmbH, Zur Zugbrücke 2, 26203 Wardenburg (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“). Bestandteil des Cardit-Vertrags. Stand: Oktober 2026.

1. Gegenstand & Rollen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Rahmen der Bereitstellung von Cardit personenbezogene Daten der Gäste des Verantwortlichen sowie der Mitarbeitenden, die der Verantwortliche in Cardit einlädt, ausschließlich weisungsgebunden und zu den nachstehenden Zwecken. Der Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich. Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung, für die der Auftragsverarbeiter selbst verantwortlich ist: die Wallet als solche (Geräte, Wallet-Konten, Anmeldung mit Apple/Google, Zustellung von Benachrichtigungen) sowie die Konto- und Vertragsdaten des Verantwortlichen.

2. Art, Umfang, Zweck & Dauer

3. Weisungen

Die Verarbeitung erfolgt nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen sind dieser Vertrag und die Nutzung der Cardit-Funktionen durch den Verantwortlichen — etwa das Anlegen von Zielgruppen, das Versenden von Nachrichten, das Aufnehmen von Gästen in Partnerprogramme und das Anlegen von Schlüsseln für die Kassen-Schnittstelle. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit bzw. unterstellt sie einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

5. Technische & organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:

Die Zahlungsabwicklung über Stripe betrifft nur die Vertragsdaten des Verantwortlichen, nicht die Gästedaten, und ist daher hier nicht aufgeführt (siehe Datenschutzerklärung Unternehmenskonto). Weitere oder wechselnde Unterauftragsverarbeiter teilen wir rechtzeitig mit; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

7. Anbindung von Kassensystemen

Bindet der Verantwortliche über die Kassen-Schnittstelle ein eigenes Kassensystem an, übermittelt der Auftragsverarbeiter die angefragten Daten (Kundennummer, Punktestand, Belohnungen, Vorteile) an dieses System und nimmt dessen Buchungen entgegen. Das geschieht auf Weisung des Verantwortlichen im Umfang der Rechte, die er dem jeweiligen Schlüssel gegeben hat. Der Hersteller bzw. Betreiber des Kassensystems ist kein Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters; das Verhältnis zu ihm regelt der Verantwortliche selbst. Der Auftragsverarbeiter darf Schlüssel oder die Anbindung eines Herstellers sperren, wenn die Sicherheit der Verarbeitung das erfordert.

8. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angemessen bei Betroffenenrechten (Art. 15–22), insbesondere bei Auskunft, Löschung und Widerspruch gegen die Bildung von Zielgruppen, bei Meldepflichten (Art. 33/34) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35/36). Anfragen von Gästen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen und die Bonuskarte des Verantwortlichen betreffen, beantwortet er im Rahmen dieses Vertrags bzw. leitet sie weiter.

9. Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich über ihm bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.

10. Löschung & Rückgabe

Vor Vertragsende kann der Verantwortliche seine Kundenliste und das Protokoll der Einlösungen im Konto als CSV-Datei herunterladen. Nach Beendigung des Vertrags und der Auslaufphase bewahren wir die Daten der Gäste noch 6 Monate auf, damit der Verantwortliche die Bonuskarte samt Punkten seiner Gäste wiederaufnehmen kann; danach löschen wir sie. Die Löschung kündigen wir 30 Tage vorher per E-Mail an — bis dahin kann der Verantwortliche die Daten herunterladen (Rückgabe) oder jederzeit eine frühere Löschung verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Nie eingelöste Einladungscodes für das Personal entfernen wir nach 30 Tagen; den Absendernamen ausgeschiedener Mitarbeitender im Versandprotokoll ersetzen wir nach 12 Monaten durch die Archivbezeichnung. Gäste können ihre Daten unabhängig davon jederzeit selbst löschen. Sicherungskopien werden im Rahmen der regelmäßigen Rotation überschrieben.

11. Nachweise & Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen.